Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der artworx GmbH, Dr. Schauer-Straße 26, A-4600 Wels (im Folgenden als „artworx" bezeichnet). Zwischen artworx und dem Kunden wird beim ersten Vertragsabschluss vereinbart, dass diese Bedingungen auch sämtliche Folgegeschäfte – auch solche, die mündlich, insbesondere telefonisch abgeschlossen werden – zugrunde gelegt werden. Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als sie den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn artworx in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von artworx schriftlich bestätigt werden. Im Übrigen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebot, Preis, Auftragserteilung, Vertragsabschluss
Soweit nicht anders vereinbart, sind Angebote von artworx freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch artworx zustande. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde 30 Tage an Bestellungen gebunden. artworx rechnet seine Lieferungen und Leistungen auf Grundlagen der jeweiligen aktuell gültigen Stundensätze ab. Die in der Liste mit den Stundensätzen angegebenen Beträge gelten für Arbeiten an Werktagen zwischen 9 Uhr und 20 Uhr. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten werden mit einem Aufschlag von 25 %, Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen mit einem Aufschlag von 50 % berechnet. Soweit artworx zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen gegenüber Kunden Aufträge an Dritte vergibt, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden. Materialkosten werden von artworx nach Aufwand monatlich in Rechnung gestellt. Wird nach Vertragsabschluss durch den Kunden gegenüber den ursprünglichen Vorgaben (Briefing) eine Leistungsvorgabe verändert und hierdurch ein Mehraufwand verursacht, ist artworx berechtigt, nach vorheriger Ankündigung eine zusätzliche Vergütung gemäß Preisliste zu fordern.
3. Lieferzeit, Teillieferung
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle erforderlichen Genehmigungen, vom Kunden zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Kunden rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht dies nicht, verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch oder sonstige von artworx nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. artworx ist zur vorzeitigen Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können von artworx sofort fakturiert werden.
4. E-Mail Marketing
Bei Nutzung des E-Mail-Marketing-Systems sind vom Kunden ausnahmslos folgende Bedingungen verpflichtend einzuhalten: E-Mailings dürfen ausschließlich an Empfänger versendet werden, die ihre Einwilligung hierzu erteilt haben (Opt-In) oder sich mit dem Werbenden in bestehenden Auftraggeberbeziehungen befinden. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich empfohlen, die Erhebung von Nutzerdaten vorzugsweise über das Double-Opt-In-Verfahren zu realisieren. Auf die Möglichkeit des Widerrufs ist in jeder E-Mail hinzuweisen. Abmeldungen sind unverzüglich zu bearbeiten. In der Kopf- und Betreffzeile der E-Mail darf weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Jede versendete E-Mail muss ein leicht erkennbares Impressum enthalten. Für die durch den Inhalt und den Versand eines E-Mailings entstehenden Folgen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
5. Gewährleistung
artworx leistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind und die schriftlich vereinbarten Spezifikationen und zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden. Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit artworx Dienstleistungen Dritter lediglich an den Kunden durchreicht, beschränkt sich die Haftung von artworx auf das Auswahlverschulden. Soweit ein von artworx zu vertretender Mangel vorliegt, ist artworx nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Alle Gewährleistungsansprüche an artworx erlöschen 1 Jahr nach Lieferung.
6. Kündigung
Sofern vertraglich festgelegt wurde, dass artworx eine Dauerleistung bereitzustellen hat, beginnt die 1. Nutzungsperiode mit dem Datum der erstmaligen zur Verfügungstellung der Leistung. Sie erstreckt sich mindestens über die Dauer von 6 Monaten zum Monatsende. Die Dauerleistung ist vom Kunden frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss artworx mindestens einen Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode schriftlich per Einschreiben zugehen. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere sechs Monate. artworx ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mit fälliger Zahlung länger als sechs Wochen in Verzug gerät oder gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt.
7. Zahlung, Zahlungsverzug
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar ohne Abzug. Bei Projektkosten kann Ratenzahlung vereinbart werden: 30 % bei Auftragserteilung, 40 % bei Übergabe und 30 % bei Abnahme. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Gerät der Kunde mit einer Zahlung länger als 10 Tage in Verzug, ist artworx berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, Lieferungen zurückzuhalten und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszins, mindestens jedoch 10 % p.a., zu verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt
artworx behält sich das Eigentum an Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf alle im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits entstandenen Forderungen sowie auf alle Forderungen aus Folgegeschäften.
9. Haftung und Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche gegen artworx sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, artworx hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus dem Nichtvorhandensein einer vereinbarten Beschaffenheit. Soweit artworx dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ist ausgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche gegen artworx verjähren 6 Monate nach Lieferung. Liefert der Kunde Materialien für die zu erbringende Leistung, so haftet der Kunde dafür, dass er über sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt.
10. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, artworx sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Soweit artworx und der Kunde gemeinsame Entwicklungsstufen definieren, ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungspflichten zur Einhaltung dieser Schritte zu erbringen. Verlangt der Kunde Änderungen an den definierten Entwicklungsstufen, ist artworx berechtigt, diese Änderungen nur unter Vereinbarung einer Zusatzvergütung zu akzeptieren.
11. Rechte an den Leistungen von artworx
artworx überträgt mit Abnahme das zeitlich unbegrenzte, einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an gelieferten Leistungen oder gelieferter Software zum vertraglich vereinbarten Zweck. Einschränkungen gelten für Leistungen, die von artworx für den Kunden eingekauft wurden, insbesondere Wort, Musik, Bild oder künstlerische Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lieferung in Teilen oder im Ganzen zu bearbeiten, zu verändern oder zu vertreiben, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung. Die Originale der Präsentationsunterlagen sowie alle Vorstufen verbleiben im Eigentum von artworx.
12. Sonstiges
Diese Vereinbarung unterliegt den Bestimmungen des Rechts der Republik Österreich. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Gerichtsstand ist Wels. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.